CareLit Fachartikel
Umsatzsteuer für die Überlassung von Zeitarbeitnehmern FG Hamburg vom 24.11.2011 (6 K 233/10}
Rechtsdepesche, Köln · 2012 · Heft 7 · S. 179 bis 182
Dokument
135417
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Beteiligten streiten darüber, ob die von der klagenden Inhaberin einer Zeitarbeitsfirma erbrachten Leistungen gemäß § 4 Mr. 16 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) umsatzsteuerfrei sind. Gegenstand des Unternehmens der Klägerin ist die Arbeitnehmerüberlassung im Bereich der Altenpflege mit dem Schwerpunkt Behandlungspflege auf der Basis des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes. Als Zeitarbeitsfirma verleiht sie die bei ihr angestellten Pflegefachkräfte an stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen.
Schlagworte
EINRICHTUNG
BETREUUNG
TÄTIGKEIT
HAMBURG
KOSTEN
PFLEGEPERSONAL
PERSONEN
ALTENPFLEGE
MENSCHEN
KRANKENHÄUSER
STEUERBEFREIUNG
Rechtsdepesche
Köln