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Umsatzsteuer für die Überlassung von Zeitarbeitnehmern FG Hamburg vom 24.11.2011 (6 K 233/10}

Rechtsdepesche, Köln · 2012 · Heft 7 · S. 179 bis 182

Dokument
135417
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 7 / 2012
Jahrgang 9
Seiten
179 bis 182
Erschienen: 2012-07-01 00:00:00
ISSN
1612-7137
DOI

Zusammenfassung

Die Beteiligten streiten darüber, ob die von der klagenden Inhaberin einer Zeitarbeitsfirma erbrachten Leistungen gemäß § 4 Mr. 16 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) umsatzsteuerfrei sind. Gegenstand des Unternehmens der Klägerin ist die Arbeitnehmerüberlassung im Bereich der Altenpflege mit dem Schwerpunkt Behandlungspflege auf der Basis des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes. Als Zeitarbeitsfirma verleiht sie die bei ihr angestellten Pflegefachkräfte an stationäre und ambulante Pflegeeinrichtungen.

Schlagworte

EINRICHTUNG BETREUUNG TÄTIGKEIT HAMBURG KOSTEN PFLEGEPERSONAL PERSONEN ALTENPFLEGE MENSCHEN KRANKENHÄUSER STEUERBEFREIUNG Rechtsdepesche Köln