CareLit Fachartikel

Schadenersatz wegen mangelnder Dekubitusprophylaxe

Großkopf, V.; · Heilberufe · 2012 · Heft 7 · S. 64 bis 66

Dokument
135466
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Heilberufe
Autor:innen
Großkopf, V.;
Ausgabe
Heft 7 / 2012
Jahrgang 64
Seiten
64 bis 66
Erschienen: 2012-07-01 00:00:00
ISSN
0017-9604
DOI

Zusammenfassung

Trotz aller Interventionen gibt es Wunden, die nur schwer oder gar nicht abheilen. Besondere Aufmerksamkeit verlangt daher die frühzeitige Gewichtung von Risikofaktoren, um beispielweise Maßnahmen zur Prophylaxe ergreifen zu können. Nach einer aktuellen Entscheidung des LG Bonn ist es ärztliche Aufgabe, diese anzuordnen und zu überwachen.

Schlagworte

DEKUBITUS DEKUBITUSPROPHYLAXE FACHKLINIK ENTSCHEIDUNG DOKUMENTATION PATIENT AUFMERKSAMKEIT RISIKOFAKTOREN RECHTSPRECHUNG ADIPOSITAS INFEKTION HÖHE HEILBERUFE PRAXIS