CareLit Fachartikel
Schadenersatz wegen mangelnder Dekubitusprophylaxe
Großkopf, V.; · Heilberufe · 2012 · Heft 7 · S. 64 bis 66
Dokument
135466
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Trotz aller Interventionen gibt es Wunden, die nur schwer oder gar nicht abheilen. Besondere Aufmerksamkeit verlangt daher die frühzeitige Gewichtung von Risikofaktoren, um beispielweise Maßnahmen zur Prophylaxe ergreifen zu können. Nach einer aktuellen Entscheidung des LG Bonn ist es ärztliche Aufgabe, diese anzuordnen und zu überwachen.
Schlagworte
DEKUBITUS
DEKUBITUSPROPHYLAXE
FACHKLINIK
ENTSCHEIDUNG
DOKUMENTATION
PATIENT
AUFMERKSAMKEIT
RISIKOFAKTOREN
RECHTSPRECHUNG
ADIPOSITAS
INFEKTION
HÖHE
HEILBERUFE
PRAXIS