CareLit Fachartikel
Zeitnahe Durchführung einer MDK-Prüfung nach § 275 Absatz 1 SGB V
Das Krankenhaus, Berlin · 2012 · Heft 7 · S. 716 bis 719
Dokument
135499
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Verstoß gegen das in § 275 Absatz 1 c Satz 1 SGB V verankerte Gebot der zeitnahen Prüfung hat zur Folge, dass die Krankenkasse mit Einwendungen ausgeschlossen ist ($$ 242 BGB, 69 SGB V). Die Präklusionswirkung erstreckt sich nur auf die Sachverhaltsermittlung, nicht aber auf die rechtliche Prüfung unter Zugrundelegung des auch bei Eintritt der Präklusionswirkung bereits festgestellten Sachverhalts, sie beschränkt sich im Ergebnis auf solche Umstände, die auch das Gericht nur nach Heranziehung medizinischen Sachverstands zu klären vermag.
Schlagworte
MDK
KRANKENKASSE
URTEIL
KRANKENHAUS
KODIERUNG
RECHTSPRECHUNG
ZEIT
UNTERLAGEN
SCHREIBEN
HÖHE
KRANKENHÄUSER
SICHERHEIT
VERZÖGERUNG
WAHRNEHMUNG
GEWISSEN
BESCHLEUNIGUNG