CareLit Fachartikel

Zeitnahe Durchführung einer MDK-Prüfung nach § 275 Absatz 1 SGB V

Das Krankenhaus, Berlin · 2012 · Heft 7 · S. 716 bis 719

Dokument
135499
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Das Krankenhaus, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 7 / 2012
Jahrgang 104
Seiten
716 bis 719
Erschienen: 2012-07-01 00:00:00
ISSN
0340-3602
DOI

Zusammenfassung

Der Verstoß gegen das in § 275 Absatz 1 c Satz 1 SGB V verankerte Gebot der zeitnahen Prüfung hat zur Folge, dass die Krankenkasse mit Einwendungen ausgeschlossen ist ($$ 242 BGB, 69 SGB V). Die Präklusionswirkung erstreckt sich nur auf die Sachverhaltsermittlung, nicht aber auf die rechtliche Prüfung unter Zugrundelegung des auch bei Eintritt der Präklusionswirkung bereits festgestellten Sachverhalts, sie beschränkt sich im Ergebnis auf solche Umstände, die auch das Gericht nur nach Heranziehung medizinischen Sachverstands zu klären vermag.

Schlagworte

MDK KRANKENKASSE URTEIL KRANKENHAUS KODIERUNG RECHTSPRECHUNG ZEIT UNTERLAGEN SCHREIBEN HÖHE KRANKENHÄUSER SICHERHEIT VERZÖGERUNG WAHRNEHMUNG GEWISSEN BESCHLEUNIGUNG