Einbeziehung der Funktionszulage Schreibdienst in das Vergleichsentgelt - Rechtscharakter der Nachwirkung
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2012 · Heft 7 · S. 386 bis 388
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Anlage la zum BAT ist mit Wirkung zum 31. 12. 1983 gekündigt worden. Von der zum 1. 1. 1991 erfolgten Wiederinkraftsetzung dieser Anlage waren die Regelungen für Angestellte im Schreibund Fernschreibdienst (Teil II Abschn. N der Anlage la zum BAT) einschließlich der streitbefangenen Funktionszulage Schreibdienst ausgenommen. Mit Rundschreiben des Bundesministeriums des Innern (BMI) vom 2. 9. 1986 und 9. 2. 1988 (jeweils D III1 -220 254/9) ist geregelt worden, unter welchen Voraussetzungen die Funktionszulage Schreibdienst kraft Nachwirkung bzw. aufgrund einer arbeitsvertraglichen Abrede gezahlt wird. Die Tat…