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Anrechnung von Entgelterhöhungen aufgrund von Stufenaufstiegen und allgemeinen Tarifentgelterhöhungen auf eine Funktionszulage Schreibdienst - kein Ausschluss der Anrechnung nach…
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2012 · Heft 7 · S. 388 bis 389
Dokument
135675
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Da sich durch die Anrechnung einer Tarifentgelterhöhung auf eine Zulage - anders als durch den Widerruf einer Zulage - die Gesamtgegenleistung des Arbeitgebers für die vom Arbeitnehmer erbrachte Arbeitsleistung nicht verringert, ist dem Arbeitnehmer die mit einer Anrechnung verbundene Veränderung der Zulagenhöhe regelmäßig zumutbar. Ein darauf gerichteter ausdrücklicher Anrechnungsvorbehalt hielte einer Inhaltskontrolle nach §§307 ff. BGB stand.
Schlagworte
ARBEITNEHMER
BAT
TARIFVERTRAG
URTEIL
VEREINBARUNG
VERGÜTUNG
RECHTSPRECHUNG
ARBEITSLEISTUNG
Zeitschrift für Tarifrecht
München