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Anrechnung von Entgelterhöhungen aufgrund von Stufenaufstiegen und allgemeinen Tarifentgelterhöhungen auf eine Funktionszulage Schreibdienst - kein Ausschluss der Anrechnung nach…

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2012 · Heft 7 · S. 388 bis 389

Dokument
135675
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 7 / 2012
Jahrgang 26
Seiten
388 bis 389
Erschienen: 2012-07-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Da sich durch die Anrechnung einer Tarifentgelterhöhung auf eine Zulage - anders als durch den Widerruf einer Zulage - die Gesamtgegenleistung des Arbeitgebers für die vom Arbeitnehmer erbrachte Arbeitsleistung nicht verringert, ist dem Arbeitnehmer die mit einer Anrechnung verbundene Veränderung der Zulagenhöhe regelmäßig zumutbar. Ein darauf gerichteter ausdrücklicher Anrechnungsvorbehalt hielte einer Inhaltskontrolle nach §§307 ff. BGB stand.

Schlagworte

ARBEITNEHMER BAT TARIFVERTRAG URTEIL VEREINBARUNG VERGÜTUNG RECHTSPRECHUNG ARBEITSLEISTUNG Zeitschrift für Tarifrecht München