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Tarifliche Leistungszulage - Unterbliebene Leistungsbeurteilung - Anwendbarkeit des §315 BGB BGB § 315; Gehaltsrahmentarifvertrag für die Angestellten in der Eisen-, Metallund Ele…

Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2012 · Heft 7 · S. 389 bis 390

Dokument
135676
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Zeitschrift für Tarifrecht, München
Autor:innen
Ausgabe
Heft 7 / 2012
Jahrgang 26
Seiten
389 bis 390
Erschienen: 2012-07-01 00:00:00
ISSN
1439-5908
DOI

Zusammenfassung

Die Formulierung „je nach Beurteilung ihrer Leistung ist keine den Anspruch entfallen lassende Einschränkung, sondern betrifft - wie sich aus dem tariflichen Gesamtzusammenhang ergibt - die Höhe des Anspruchs auf die tarifliche Leistungszulage. Diese soll sich aus der nach § 3 Abschn. III Nr. 6 GRTV dem Arbeitgeber obliegenden Beurteilung der Leistung des Angestellten ergeben, wobei der Tarifvertrag für die Leistungsbeurteilung in § 3 Abschn. II und Abschn. III GRTV detaillierte Vorgaben macht. Auch die Einordnung in die Leistungsstufe 1, einer „Null-Stufe (§ 3 Abschn. III Nr. 3 GRTV), lässt den Anspruch auf die…

Schlagworte

ARBEITGEBER LEISTUNG TARIFVERTRAG BEURTEILUNG URTEIL VERGÜTUNG HÖHE ARBEITSVERHÄLTNIS ES RECHTSPRECHUNG NATUR Zeitschrift für Tarifrecht München