Tarifliche Leistungszulage - Unterbliebene Leistungsbeurteilung - Anwendbarkeit des §315 BGB BGB § 315; Gehaltsrahmentarifvertrag für die Angestellten in der Eisen-, Metallund Ele…
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2012 · Heft 7 · S. 389 bis 390
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Formulierung „je nach Beurteilung ihrer Leistung ist keine den Anspruch entfallen lassende Einschränkung, sondern betrifft - wie sich aus dem tariflichen Gesamtzusammenhang ergibt - die Höhe des Anspruchs auf die tarifliche Leistungszulage. Diese soll sich aus der nach § 3 Abschn. III Nr. 6 GRTV dem Arbeitgeber obliegenden Beurteilung der Leistung des Angestellten ergeben, wobei der Tarifvertrag für die Leistungsbeurteilung in § 3 Abschn. II und Abschn. III GRTV detaillierte Vorgaben macht. Auch die Einordnung in die Leistungsstufe 1, einer „Null-Stufe (§ 3 Abschn. III Nr. 3 GRTV), lässt den Anspruch auf die…