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Anspruch auf Abschluss eines Altersteilzeitar-beitsvertrags - Blockmodell GG Art. 110 Abs. 2; AltTZG § 3 Abs. 1; BGB § 311 a Abs. 1, §315 Abs. 1 und Abs. 3; GewO § 106 Satz 1; Tar…
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2012 · Heft 7 · S. 392 bis 394
Dokument
135677
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit Rundschreiben vom 28.2.2006 teilte das Bundesministerium des Innern (BMI) den Behörden seines Geschäftsbereichs mit, der Rechnungsprüfungsausschuss habe in seiner Sitzung vom 17.2.2006 beschlossen, die Bewilligung von Altersteilzeit für Beamte sei von bestimmten Personalabbaubereichen abgesehen nur noch im Teilzeitmodell möglich. Mit Rundschreiben vom 8.3.2006 übertrug das BMI diese Regelung auf Altersteilzeitarbeitsverträge mit Arbeitnehmern.
Schlagworte
ARBEITGEBER
ARBEITSZEIT
ARBEITNEHMER
ENTSCHEIDUNG
RECHT
MITARBEITER
ARBEIT
RECHTSPRECHUNG
ARBEITSVERHÄLTNIS
SCHREIBEN
ES
HAND
PROGNOSE
Zeitschrift für Tarifrecht
München