CareLit Fachartikel
Gut versichert - bei aller Flexibilität
Sicherheitsreport, Hamburg · 2012 · Heft 7 · S. 10 bis 11
Dokument
135686
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Grundsätzlich muss ein Telearbeitsplatz die gleichen Arbeitsschutzvorschriften erfüllen wie ein Arbeitsplatz innerhalb des Betriebs. Das heißt, Arbeitgeber müssen geeignete Arbeitsmittel zur Verfügung stellen und eine entsprechende Arbeitsorganisation gewährleisten. Außerdem gelten die gleichen Anforderungen an Büromaterialien, technische Ausstattung, Beleuchtung und Bildschirme wie in der Firma.
Schlagworte
UNTERNEHMEN
VERSICHERUNGSSCHUTZ
ESSEN
BETRIEB
ARBEITSPLATZ
TRINKEN
BELEUCHTUNG
WOHNUNG
ROLLE
INTERNET
KAFFEE
COMPUTER
GLAS
GESUNDHEIT
RISIKO
BAKTERIEN