CareLit Fachartikel

Zur wettbewerblichen Irreführung bei einer Werbung für ein „Wadenkrampf-Beratungsset

Pharma Recht, Frankfurt · 2012 · Heft 7 · S. 294 bis 298

Dokument
135690
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 7 / 2012
Jahrgang 34
Seiten
294 bis 298
Erschienen: 2012-07-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Wenn in der Beratungsbroschürc auch auf gymnastische Übungen zur Schmcrzlinderung hingewiesen wird und zusätzlich zwei Abbildungen von Dehnübungen aufgedruckt sind, weiß der Verbraucher daher, dass allein die Lotion keine überwiegende Gewähr dafür bietet, dass der Wadenkrampf bekämpft, bzw. einem solchen vorgebeugt werden kann. Er wird in Kenntnis dieses Umstandes auch nicht durch die konkrete Bewerbung der Lotion über deren überwiegende Wirkungsweise getäuscht.

Schlagworte

WIRKUNG MASSAGE MUSKULATUR MARKETING URTEIL RECHTSPRECHUNG WERBUNG APOTHEKEN ES AESCIN MUSKELKRAMPF DEUTSCHLAND MENSCHEN SPORT ENTSPANNUNG MAGNESIUMMANGEL