CareLit Fachartikel
Zur wettbewerblichen Irreführung bei einer Werbung für ein „Wadenkrampf-Beratungsset
Pharma Recht, Frankfurt · 2012 · Heft 7 · S. 294 bis 298
Dokument
135690
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wenn in der Beratungsbroschürc auch auf gymnastische Übungen zur Schmcrzlinderung hingewiesen wird und zusätzlich zwei Abbildungen von Dehnübungen aufgedruckt sind, weiß der Verbraucher daher, dass allein die Lotion keine überwiegende Gewähr dafür bietet, dass der Wadenkrampf bekämpft, bzw. einem solchen vorgebeugt werden kann. Er wird in Kenntnis dieses Umstandes auch nicht durch die konkrete Bewerbung der Lotion über deren überwiegende Wirkungsweise getäuscht.
Schlagworte
WIRKUNG
MASSAGE
MUSKULATUR
MARKETING
URTEIL
RECHTSPRECHUNG
WERBUNG
APOTHEKEN
ES
AESCIN
MUSKELKRAMPF
DEUTSCHLAND
MENSCHEN
SPORT
ENTSPANNUNG
MAGNESIUMMANGEL