CareLit Fachartikel

Nikotin Liquids für E-Zigaretten fallen nicht unter das Arzneimittelgesetz AMG §2

Pharma Recht, Frankfurt · 2012 · Heft 7 · S. 298 bis 301

Dokument
135691
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 7 / 2012
Jahrgang 34
Seiten
298 bis 301
Erschienen: 2012-07-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Aus den in der Beschwerdebegründung dargelegten Gründen (vgl. § 146 Abs. 4 Satz 6 VwGO) ergibt sich, dass abweichend von der Entscheidung des Verwaltungsgerichts das private Interesse der Antragstellerin, vom Vollzug des Bescheids der Antragsgegnerin vom 18. März 2012 vor einer endgültigen Entscheidung über die Rechtmäßigkeit des Bescheids verschont zu bleiben, dem öffentlichen Interesse an seiner sofortigen Vollziehung vorgeht. Denn bei summarischer Prüfung der Sachund Rechtslage bestehen ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des mit dem angefochtenen Bescheid untersagten Vertriebs der Nikotin-Liquids der Ma…

Schlagworte

ARZNEIMITTEL RECHTSPRECHUNG WIRKUNG BEWERBUNG DAMPF ENTSCHEIDUNG PROPYLENGLYCOL ZULASSUNG ES SCHREIBEN ARBEIT RICHTLINIE DEUTSCHLAND KOHLENMONOXID DAMPFEN KLEIDUNG