Keine Auskunft nach § 84 a AMG bei fehlendem Schadensersatzanspruch - Darlegungsanforderungen und Beweismaß bei der Gefanrdungshaftung nach §84 AMG
Pharma Recht, Frankfurt · 2012 · Heft 7 · S. 301 bis 305
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Waren Risikofaktoren des Patienten einzeln oder in der Gesamtschau geeignet, einen Schlaganfall auszulösen (hier: Fett Stoffwechsel Störung, Diabetes Mcllitus, poly-myalgia rheumatica, Adipositas, Alkoholabusus eines bei Bchandlungsbcginn 70-jährigcn Mannes), können damit die Voraussetzungen des § 84 Abs. 2 Satz 3 AMG bewiesen sein. Die Kausalitätsvermutung nach § 84 Abs. 2 Satz 1 AMG greift dann nicht. Für den Nachweis einer Mitursächlichkeit im Sinne des § 84 Abs. 1 Satz 1 AMG gilt kein geringeres Beweismaß. Der pharmazeutische Unternehmer muss nicht den Vollbcwcis für die Al-lcinverursachung durch die sonstig…