Schutzbereich von ergänzendem Schutzzertifikat und Grundpatent läuft gleich
Pharma Recht, Frankfurt · 2012 · Heft 7 · S. 305 bis 307
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Art. 4 und 5 der Verordnung (EG) Nr. 469/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 6. Mai 2009 über das ergänzende Schutzzertifikat für Arzneimittel sind dahin auszulegen, dass im Fall eines aus einem Wirkstoff bestehenden „Erzeugnisses, das durch ein Grundpatent geschützt war und dessen Inhaber sich auf den durch das Patent in Bezug auf dieses „Erzeugnis gewährten Schutz stützen konnte, um dem Vertrieb eines den fraglichen Wirkstoff in Kombination mit einem oder mehreren anderen Wirkstoffen enthaltenden Arzneimittels zu widersprechen, ein für dasselbe „Erzeugnis erteiltes ergänzendes Schutzzertifik…