Hilfsmittel gegen Dekubitus als Leistung der GKV
Kamps, N.; · Wundmanagement, Wiesbaden · 2012 · Heft 7 · S. 164 bis 165
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Dekubitusversorgung stellt hohe Anforderungen an die Fähigkeiten und Kenntnisse von Medizinern und Pflegekräften, aber auch Leistungserbringer, Hilfsmittellieferanten und Kostenträger sind hier besonders gefordert, denn auch die Kostenübernahme für die Dekubitusversorgung erfolgt im außerklinischen Bereich regelhaft durch die Gesetzliche Krankenversicherung. Insbesondere Hilfsmittel unterliegen hier besonderen leistungsund verwaltungsrechtlichen Regelungen. Verschiedene Rechtsnormen, Richtlinien, Verordnungen und Stellungnahmen der Kostenträger bilden den rechtlichen Rahmen.