Beteiligung der Spitzenorganisationen von Gewerkschaften nach §53 BeamtStG/ §118 BBG und Streikrecht der Beamten
Baßlsperger, M.; · Die Personalvertretung, Berlin · 2012 · Heft 8 · S. 287 bis 301
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Besonderheiten des Beamtenrechts, die durch Art. 33 Abs. 4 und Abs. 5 GG verfassungsrechtlich gewährleistet sind, führen zu Abweichungen und Einschränkungen hinsichtlich der zulässigen Koalitionsbetätigungen. Der Beamte ist auf die Regelungen angewiesen, die der jeweils zuständige Gesetzgeber getroffen hat. Das Beteiligungsrecht der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Be-nifsverbände nach §53 BeamtStG und §118 BBG ist dieser Regelungssystematik angepasst und soll als einfach gesetzliche Regelung einen gewissen Ausgleich für das im Beamtenrecht ausgeschlossene Tarifvertrags System darstellen (siehe u…