CareLit Fachartikel

Beteiligung der Spitzenorganisationen von Gewerkschaften nach §53 BeamtStG/ §118 BBG und Streikrecht der Beamten

Baßlsperger, M.; · Die Personalvertretung, Berlin · 2012 · Heft 8 · S. 287 bis 301

Dokument
135739
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Baßlsperger, M.;
Ausgabe
Heft 8 / 2012
Jahrgang 55
Seiten
287 bis 301
Erschienen: 2012-08-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Die Besonderheiten des Beamtenrechts, die durch Art. 33 Abs. 4 und Abs. 5 GG verfassungsrechtlich gewährleistet sind, führen zu Abweichungen und Einschränkungen hinsichtlich der zulässigen Koalitionsbetätigungen. Der Beamte ist auf die Regelungen angewiesen, die der jeweils zuständige Gesetzgeber getroffen hat. Das Beteiligungsrecht der Spitzenorganisationen der Gewerkschaften und Be-nifsverbände nach §53 BeamtStG und §118 BBG ist dieser Regelungssystematik angepasst und soll als einfach gesetzliche Regelung einen gewissen Ausgleich für das im Beamtenrecht ausgeschlossene Tarifvertrags System darstellen (siehe u…

Schlagworte

RECHT RECHTSPRECHUNG VORSCHRIFTEN ORGANISATION ERLASS GEWERKSCHAFT GEWERKSCHAFTEN FORTBILDUNG LITERATUR BERLIN BERUFE ES ELEMENTE PERSONEN POLIZEI WISSENSCHAFT