CareLit Fachartikel

Doppelbeteiligung bei Abordnungen im Bereich der Bahn

Die Personalvertretung, Berlin · 2012 · Heft 8 · S. 305 bis 307

Dokument
135741
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2012
Jahrgang 55
Seiten
305 bis 307
Erschienen: 2012-08-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Zwar kennt die Beigeladene für ihre interne OrganisationsStruktur keine Dienststellen, an deren vorübergehenden Wechsel die Mitbestimmung eines Personalrats bei einer Abordnung grundsätzlich anknüpft. §17 Abs. 2 S. 1 DBGrG bezieht sich auf die der Beigeladenen übertragenen Personalangelegenheiten, konkretisiert durch die DBAGZustV. Deren § 1 Nr. 3 definiert als Abordnung ausdrücklich die vorübergehende Zuweisung einer Tätigkeit bei einem anderen Betrieb der Beigeladenen. Diese Begriffsbestimmung ist der Auslegung von §76 Abs. 1 Nr. 5 BPersVG jedenfalls im Anwendungsbereich des § 17 Abs. 2 DBGrG zugrunde zu legen.

Schlagworte

UNTERNEHMEN BETRIEB PERSONALRAT ERLASS FÜRSORGEPFLICHT ARBEITSPLATZ ES RECHTSPRECHUNG Die Personalvertretung Berlin