Mitbestimmung bei der Gefährdungsbeurteilung
Die Personalvertretung, Berlin · 2012 · Heft 8 · S. 307 bis 308
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Dass die Durchführung einer Gefährdun gsana-lyse nach §5 Abs. 1 ArbSchG nicht der Mitbestimmung nach §75 Abs. 3 Nr. 11 BPersVG unterfällt, ist durch den zitierten Senatsbeschluss vom 14. Oktober 2002 geklärt. Die dort getroffene Aussage war nicht auf die Befragung der Beschäftigten im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nach §5 ArbSchG beschränkt, deren Mitbestimimingspflichtigkeit damals Streitgegenstand war. Sie erfasste der Sache nach die Gefährdungsbeurteilung insgesamt, welche durch die Befragung eingeleitet wurde. Nicht nur wegen deren Ergebnis Offenheit hat der Senat eine Änderung der Arbeitsverhältnisse od…