CareLit Fachartikel

Mitbestimmung beim Absehen von der Ausschreibung

Die Personalvertretung, Berlin · 2012 · Heft 8 · S. 308 bis 309

Dokument
135743
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2012
Jahrgang 55
Seiten
308 bis 309
Erschienen: 2012-08-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Die Mitbestimmung greift unabhängig davon ein, ob die Nichtvornahme der Ausschreibung nach dem zugrunde zu legenden speziellen Regelwerk auf einer zwingenden Ausnahme beruht oder ins Ermessen des Dienststellenleiters gestellt ist. Die Beteiligung des Personalrats im Zusammenhang mit der Stellenausschreibung rechtfertigt sich aus der Überlegung, dass die Auswahl der Person, mit der eine freie Stelle besetzt wird, in der Regel das berufliche Fortkommen oder sonstige berufsbezogene Belange und Vorstellungen anderer in der Dienststelle Beschäftigter berührt und deswegen ein schutzwürdiges kollektives Interesse daran…

Schlagworte

MITBESTIMMUNG BEDARFSPLANUNG EINSTELLUNG ERMÄCHTIGUNG ÖFFENTLICH PERSONALRAT ARBEIT ES TERMINOLOGIE RECHTSPRECHUNG Die Personalvertretung Berlin