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Zweitantrag auf Erteilung der Zustimmung des Personalrats; Unbeachtlichkeit einer Zustimmungsverweigerung

Die Personalvertretung, Berlin · 2012 · Heft 8 · S. 309 bis 313

Dokument
135744
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2012
Jahrgang 55
Seiten
309 bis 313
Erschienen: 2012-08-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Der Personalrat ist - von Fällen des Rechtsmissbrauchsabgesehen - zur Vermeidung des Eintritts der Zustimmungsfiktion nach §68 Abs. 2 Satz 6 1. Alt. NPersVG gehalten, sich auch mit einem zweiten Antrag der Dienststelle auf Erteilung der Zustimmung zu einer mitbestimmungspflichtigen Maßnahme zu befassen, nachdem er einen ersten Antrag auf Zustimmung abgelehnt hatte, ohne dass die Dienststelle das Nichteinigungsverfahrens eingeleitet hat (Anschluss an die zum BPersVG ergangene Entscheidung des BVerwG, Beschl. v. 12. 09. 2011 - 6 PB 13/11 -, juris).

Schlagworte

PERSONALRAT MITBESTIMMUNG EINGRUPPIERUNG RECHTSPRECHUNG MITARBEITER ENTSCHEIDUNG FORSCHUNG LERNEN SCHULEN PERSONEN UNTERLAGEN ES AUGE CHARAKTER BEURTEILUNG ZEIT