CareLit Fachartikel
Zweitantrag auf Erteilung der Zustimmung des Personalrats; Unbeachtlichkeit einer Zustimmungsverweigerung
Die Personalvertretung, Berlin · 2012 · Heft 8 · S. 309 bis 313
Dokument
135744
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Personalrat ist - von Fällen des Rechtsmissbrauchsabgesehen - zur Vermeidung des Eintritts der Zustimmungsfiktion nach §68 Abs. 2 Satz 6 1. Alt. NPersVG gehalten, sich auch mit einem zweiten Antrag der Dienststelle auf Erteilung der Zustimmung zu einer mitbestimmungspflichtigen Maßnahme zu befassen, nachdem er einen ersten Antrag auf Zustimmung abgelehnt hatte, ohne dass die Dienststelle das Nichteinigungsverfahrens eingeleitet hat (Anschluss an die zum BPersVG ergangene Entscheidung des BVerwG, Beschl. v. 12. 09. 2011 - 6 PB 13/11 -, juris).
Schlagworte
PERSONALRAT
MITBESTIMMUNG
EINGRUPPIERUNG
RECHTSPRECHUNG
MITARBEITER
ENTSCHEIDUNG
Zustimmung
Antrag
Dienststelle
Erteilung
Fällen
Rechtsmissbrauchsabgesehen
Vermeidung
Eintritts
Zustimmungsfiktion
Npersvg