CareLit Fachartikel

Zur Wahlberechtigung bei Gestellung an die BlmA

Die Personalvertretung, Berlin · 2012 · Heft 8 · S. 313 bis 316

Dokument
135745
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2012
Jahrgang 55
Seiten
313 bis 316
Erschienen: 2012-08-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Der Personalgestellungsvertrag zwischen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und dem B wurde am 29.12.2010 seitens des B unterzeichnet Gemäß § 1 Abs. 1 des PersonalgestellungsVertrages erfolgt die Personalgestellung auf unbestimmte Zeit. Gemäß §2 verbleiben die Rechte und Pflichten, die das Grundverhältnis betreffen, bei der Entsendebehörde, während hingegen die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis, die der Erfüllung der Arbeitsleistung betreffend, auf die aufnehmende Dienststelle übergehen.

Schlagworte

PERSONAL PERSONALRAT TVÖD VEREINBARUNG MITBESTIMMUNG GESETZ RECHTSPRECHUNG ARBEITSLEISTUNG ARBEITSVERHÄLTNIS FORTBILDUNG ZEIT SCHREIBEN HAND VERHALTEN ES CHARAKTER