CareLit Fachartikel
Zur Wahlberechtigung bei Gestellung an die BlmA
Die Personalvertretung, Berlin · 2012 · Heft 8 · S. 313 bis 316
Dokument
135745
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Personalgestellungsvertrag zwischen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben und dem B wurde am 29.12.2010 seitens des B unterzeichnet Gemäß § 1 Abs. 1 des PersonalgestellungsVertrages erfolgt die Personalgestellung auf unbestimmte Zeit. Gemäß §2 verbleiben die Rechte und Pflichten, die das Grundverhältnis betreffen, bei der Entsendebehörde, während hingegen die Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis, die der Erfüllung der Arbeitsleistung betreffend, auf die aufnehmende Dienststelle übergehen.
Schlagworte
PERSONAL
PERSONALRAT
TVÖD
VEREINBARUNG
MITBESTIMMUNG
GESETZ
RECHTSPRECHUNG
ARBEITSLEISTUNG
ARBEITSVERHÄLTNIS
FORTBILDUNG
ZEIT
SCHREIBEN
HAND
VERHALTEN
ES
CHARAKTER