CareLit Fachartikel
Sitzverteilung nach Geschlechterparität bei der Personalratswahl
Die Personalvertretung, Berlin · 2012 · Heft 8 · S. 316 bis 318
Dokument
135746
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bei der Verteilung der Sitze des Personalrats auf Frauen und Männer nach § 30 Abs. 3 Satz 3 WO-PersVG sind die weiteren Sitze den Geschlechtern nach dem Höchstzahlverfahren listenübergreifend im Wechsel zuzuordnen. Eine über §30 Abs. 3 Satz 2 WO-PersVG hinausgehende Berücksichtigung der Geschlechterparität im Hinblick auf die einzelnen Listen findet nicht statt.
Schlagworte
RECHT
GRUPPE
MANN
ARBEITNEHMER
RECHTSPRECHUNG
PERSONALRAT
FRAUEN
MÄNNER
SCHREIBEN
GESCHLECHT
PERSONEN
GESCHLECHTERVERTEILUNG
Die Personalvertretung
Berlin