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Sitzverteilung nach Geschlechterparität bei der Personalratswahl

Die Personalvertretung, Berlin · 2012 · Heft 8 · S. 316 bis 318

Dokument
135746
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2012
Jahrgang 55
Seiten
316 bis 318
Erschienen: 2012-08-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Bei der Verteilung der Sitze des Personalrats auf Frauen und Männer nach § 30 Abs. 3 Satz 3 WO-PersVG sind die weiteren Sitze den Geschlechtern nach dem Höchstzahlverfahren listenübergreifend im Wechsel zuzuordnen. Eine über §30 Abs. 3 Satz 2 WO-PersVG hinausgehende Berücksichtigung der Geschlechterparität im Hinblick auf die einzelnen Listen findet nicht statt.

Schlagworte

RECHT GRUPPE MANN ARBEITNEHMER RECHTSPRECHUNG PERSONALRAT FRAUEN MÄNNER SCHREIBEN GESCHLECHT PERSONEN GESCHLECHTERVERTEILUNG Die Personalvertretung Berlin