Wie gehen gewerbliche Wirtschaft und öffentlicher Dienst damit um?
Walter, J.; Schuster, D.; · Sicherheitsingenier, Heidelberg · 2012 · Heft 7 · S. 9 bis 13
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach g 15 Absatz 2 der Unfallverhütungsvorschrift BOV A1 (Grundsätze der Prävention] vom 01. Januar 2004 Ist der Konsum von Alkohol am Arbeitsplatz nicht verboten! „Versicherte dürfen sich durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln nicht In einen Zustand versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können. Der vorliegende Artikel befasst sich mit der Fragestellung, wie sowohl die gewerbliche Wirtschaft als auch der öffentliche Dienst das Problem „Alkohol am Arbeltsplatz Innerbetrieblich regeln und welche Hilfsangebote für Betroffene gemacht werden. Zur Beantwortung der…