CareLit Fachartikel

Wie gehen gewerbliche Wirtschaft und öffentlicher Dienst damit um?

Walter, J.; Schuster, D.; · Sicherheitsingenier, Heidelberg · 2012 · Heft 7 · S. 9 bis 13

Dokument
135754
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Sicherheitsingenier, Heidelberg
Autor:innen
Walter, J.; Schuster, D.;
Ausgabe
Heft 7 / 2012
Jahrgang 3
Seiten
9 bis 13
Erschienen: 2012-07-01 00:00:00
ISSN
0300-3329
DOI

Zusammenfassung

Nach g 15 Absatz 2 der Unfallverhütungsvorschrift BOV A1 (Grundsätze der Prävention] vom 01. Januar 2004 Ist der Konsum von Alkohol am Arbeitsplatz nicht verboten! „Versicherte dürfen sich durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln nicht In einen Zustand versetzen, durch den sie sich selbst oder andere gefährden können. Der vorliegende Artikel befasst sich mit der Fragestellung, wie sowohl die gewerbliche Wirtschaft als auch der öffentliche Dienst das Problem „Alkohol am Arbeltsplatz Innerbetrieblich regeln und welche Hilfsangebote für Betroffene gemacht werden. Zur Beantwortung der…

Schlagworte

ARBEITSPLATZ UNTERNEHMEN KOMMUNE WIRTSCHAFT PROBLEM MITARBEITER ARBEITSUNFÄLLE LEISTUNG DEUTSCHLAND LUXEMBURG IRLAND UNGARN AUFMERKSAMKEIT RISIKOBEREITSCHAFT REAKTIONSZEIT WAHRNEHMUNG