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ASA - Wie machen es die anderen EU-Länder?

Kaluza, S.; · Sicherheitsingenier, Heidelberg · 2012 · Heft 7 · S. 30 bis 35

Dokument
135756
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Sicherheitsingenier, Heidelberg
Autor:innen
Kaluza, S.;
Ausgabe
Heft 7 / 2012
Jahrgang 3
Seiten
30 bis 35
Erschienen: 2012-07-01 00:00:00
ISSN
0300-3329
DOI

Zusammenfassung

In Deutschland bildet der Paragraph 11 des Arbeitssicherheitsgesetzes die gesetzliche Grundlage für die Einrichtung von Arbeitsschutzausschüssen (ASA): der Arbeitgeber hat in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten einen Arbeitsschutz-ausschuss zu bilden. Der Ausschuss hat die Aufgabe, Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten. Wie wird in Hinblick auf diese Ausschüsse in den anderen Ländern der EU verfahren?

Schlagworte

ARBEITSSCHUTZ GRIECHENLAND GROSSBRITANNIEN ARBEITGEBER BELGIEN ESTLAND DEUTSCHLAND UNFALLVERHÜTUNG ZEIT RICHTLINIE SICHERHEIT ARBEIT BETRIEBSÄRZTE ARBEITSPLATZ ROLLE ITALIEN