CareLit Fachartikel
ASA - Wie machen es die anderen EU-Länder?
Kaluza, S.; · Sicherheitsingenier, Heidelberg · 2012 · Heft 7 · S. 30 bis 35
Dokument
135756
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In Deutschland bildet der Paragraph 11 des Arbeitssicherheitsgesetzes die gesetzliche Grundlage für die Einrichtung von Arbeitsschutzausschüssen (ASA): der Arbeitgeber hat in Betrieben mit mehr als 20 Beschäftigten einen Arbeitsschutz-ausschuss zu bilden. Der Ausschuss hat die Aufgabe, Fragen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten. Wie wird in Hinblick auf diese Ausschüsse in den anderen Ländern der EU verfahren?
Schlagworte
ARBEITSSCHUTZ
GRIECHENLAND
GROSSBRITANNIEN
ARBEITGEBER
BELGIEN
ESTLAND
DEUTSCHLAND
UNFALLVERHÜTUNG
ZEIT
RICHTLINIE
SICHERHEIT
ARBEIT
BETRIEBSÄRZTE
ARBEITSPLATZ
ROLLE
ITALIEN