Widerruf der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung Altenpfleger- Besprechung des Urteils des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 19.07.2011, Az.: 4 K 766/11-
Sträßner, H. R.; · Pflege- & Krankenhausrecht, Melsungen · 2012 · Heft 4 · S. 41 bis 45
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit Schreiben vom 02.12.2010 gab er an, der vorliegende Sachverhalt weise zwar Pflichtverletzungen auf, in der Gesamtschau sei ein Widerruf der Berufsbezeichnung nicht zu rechtfertigen. Er habe aus ihm selbst nicht erklärlichen Gründen Bilder von den Heimbewohnern gemacht. Ursprünglicher Auslöser sei die Intention gewesen, die Erinnerung auf seinem Handy festzuhalten. Die übrigen Verstöße seien einem unterschwelligen Bereich zuzuordnen, die eine negative Prognose für die Zukunft nicht befürchten lasse. Er habe lediglich kleinere Handlungen an den Heimbewohnern durchgeführt, die keinerlei fortdauernden Schaden bz…