CareLit Fachartikel
Zur Rückforderung von Kosten einer Weiterbildung »Fachpflege Psychiatrie«
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2012 · Heft 6 · S. 355 bis 363
Dokument
136173
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine arbeitsvertragliche Klausel über die Rückforderung von Fortund Weiterbildungskosten ist dann unangemessen benachteiligend im Sinne des § 307 Abs. 1 BGB, wenn sie bei einer Rückforderungssumme, die das Bruttomonatseinkommen des fortgebildeten Arbeitnehmers um ein Vielfaches übersteigt, bei einer dreijährigen Bindungsdauer nur eine grobe/jährlich gestaffelte Minderung der Rückzahlungsverpflichtung vorsieht, ohne auf eine ausdifferenzierte, etwa monatliche Staffelung abzustellen.
Schlagworte
WEITERBILDUNG
KOSTEN
ARBEITNEHMER
PSYCHIATRIE
FORTBILDUNG
ARBEITGEBER
ARBEITSVERHÄLTNIS
SCHWANGERSCHAFT
ZEIT
SCHREIBEN
HÖHE
ARBEITSLEISTUNG
ES
ARBEITSPLATZ
RECHTSPRECHUNG
ROLLE