CareLit Fachartikel

Zur Rückforderung von Kosten einer Weiterbildung »Fachpflege Psychiatrie«

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2012 · Heft 6 · S. 355 bis 363

Dokument
136173
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 6 / 2012
Jahrgang 16
Seiten
355 bis 363
Erschienen: 2012-06-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Eine arbeitsvertragliche Klausel über die Rückforderung von Fortund Weiterbildungskosten ist dann unangemessen benachteiligend im Sinne des § 307 Abs. 1 BGB, wenn sie bei einer Rückforderungssumme, die das Bruttomonatseinkommen des fortgebildeten Arbeitnehmers um ein Vielfaches übersteigt, bei einer dreijährigen Bindungsdauer nur eine grobe/jährlich gestaffelte Minderung der Rückzahlungsverpflichtung vorsieht, ohne auf eine ausdifferenzierte, etwa monatliche Staffelung abzustellen.

Schlagworte

WEITERBILDUNG KOSTEN ARBEITNEHMER PSYCHIATRIE FORTBILDUNG ARBEITGEBER PflegeRecht Neuwied