CareLit Fachartikel
Zur Rückforderung von Kosten einer Weiterbildung »Fachpflege Psychiatrie«
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2012 · Heft 6 · S. 355 bis 363
Dokument
136173
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Eine arbeitsvertragliche Klausel über die Rückforderung von Fortund Weiterbildungskosten ist dann unangemessen benachteiligend im Sinne des § 307 Abs. 1 BGB, wenn sie bei einer Rückforderungssumme, die das Bruttomonatseinkommen des fortgebildeten Arbeitnehmers um ein Vielfaches übersteigt, bei einer dreijährigen Bindungsdauer nur eine grobe/jährlich gestaffelte Minderung der Rückzahlungsverpflichtung vorsieht, ohne auf eine ausdifferenzierte, etwa monatliche Staffelung abzustellen.
Schlagworte
WEITERBILDUNG
KOSTEN
ARBEITNEHMER
PSYCHIATRIE
FORTBILDUNG
ARBEITGEBER
PflegeRecht
Neuwied