CareLit Fachartikel

Zur Rückforderung von Kosten einer Weiterbildung »Fachpflege Psychiatrie«

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2012 · Heft 6 · S. 355 bis 363

Dokument
136173
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 6 / 2012
Jahrgang 16
Seiten
355 bis 363
Erschienen: 2012-06-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Eine arbeitsvertragliche Klausel über die Rückforderung von Fortund Weiterbildungskosten ist dann unangemessen benachteiligend im Sinne des § 307 Abs. 1 BGB, wenn sie bei einer Rückforderungssumme, die das Bruttomonatseinkommen des fortgebildeten Arbeitnehmers um ein Vielfaches übersteigt, bei einer dreijährigen Bindungsdauer nur eine grobe/jährlich gestaffelte Minderung der Rückzahlungsverpflichtung vorsieht, ohne auf eine ausdifferenzierte, etwa monatliche Staffelung abzustellen.

Schlagworte

WEITERBILDUNG KOSTEN ARBEITNEHMER PSYCHIATRIE FORTBILDUNG ARBEITGEBER ARBEITSVERHÄLTNIS SCHWANGERSCHAFT ZEIT SCHREIBEN HÖHE ARBEITSLEISTUNG ES ARBEITSPLATZ RECHTSPRECHUNG ROLLE