CareLit Fachartikel

Zur Anwendbarkeit des Wohnund Teilhabegesetzes (WTG) auf das sog. Betreute Wohnen

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2012 · Heft 6 · S. 393 bis 401

Dokument
136177
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 6 / 2012
Jahrgang 16
Seiten
393 bis 401
Erschienen: 2012-06-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

An der gemäß § 2 Abs. 2 Satz 1 WTC notwendigen rechtlichen Verbundenheit von Wohnraumanbieter und Betreuungsdienstleister fehlt es, wenn Mietvertrag und Betreuungsvertrag rechtlich unabhängig voneinander abgeschlossen werden, die Kündigung des einen Vertrags den anderen Vertrag unberührt lässt, femer die freie Wählbarkeit des Betreuungs dienstleisters auch sonst weder rechtlich noch faktisch eingeschränkt und umgekehrt nicht feststellbar ist, dass der Betreuungsdienstleister rechtlichen Einfluss auf die Auswahl der Mieter hat.

Schlagworte

WOHNEN VEREINBARUNG BETREUUNG BEHINDERUNG KÜNDIGUNG RECHTSPRECHUNG BERATUNG MENSCHEN SCHREIBEN EIGENTUM WOHNUNG PERSONEN LEBEN VERHALTEN VERTRÄGE ES