Umstellung von der Einzelförderung auf leistungsorientierte Pauschalen
Das Krankenhaus, Berlin · 2012 · Heft 8 · S. 816 bis 818
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die mit dem KHRG in § 10 KHG aufgenommene Vorgabe zur Anwendung leistungsorientierter Investitionspauschalen ist von den Bundesländern nicht verbindlich umzusetzen. Das Recht der Länder, eigenständig zwischen der Förderung durch leistungsorientierte Investitionspauschalen und der Einzelförderung von Investitionen einschließlich der Pauschalförderung kurzfristiger Anlagegüter zu entscheiden, bleibt unberührt. Bisher zeichnet sich in der Umsetzung eine Nord-Süd-Trennung ab: Die süddeutschen Bundesländer (unter anderem Baden-Württemberg und Bayern) haben bereits signalisiert, die Antragsbzw. Einzelförderung beizube…