CareLit Fachartikel
Gesetzliche Unfallversicherung -Zur Festsetzung des Jahresarbeitsverdienstes
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2012 · Heft 7 · S. 455 bis 464
Dokument
136194
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der JAV ist zunächst nach der Regelberechnung des § 82 Abs. 1 SGB VII und - falls dies günstiger ist-nach § 84 Satz 1 SGB VII festzusetzen. Erst nach dieser Festsetzung ist in einem weiteren Schritt zu prüfen, ob der im Einzelfall berechnete JAV in erheblichem Maße unbillig ist (Orientierungssätze des Bearbeiters).
Schlagworte
RENTE
ERZIEHUNGSURLAUB
UNFALLVERSICHERUNG
FAMILIE
KRANKENSCHWESTER
TÄTIGKEIT
ZEIT
HÖHE
BERUFSAUSBILDUNG
KRANKENPFLEGE
ES
HÄRTE
LEISTUNG
EHE
MÜTTER
RECHTSPRECHUNG