CareLit Fachartikel

Gesetzliche Unfallversicherung -Zur Festsetzung des Jahresarbeitsverdienstes

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2012 · Heft 7 · S. 455 bis 464

Dokument
136194
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 7 / 2012
Jahrgang 16
Seiten
455 bis 464
Erschienen: 2012-07-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Der JAV ist zunächst nach der Regelberechnung des § 82 Abs. 1 SGB VII und - falls dies günstiger ist-nach § 84 Satz 1 SGB VII festzusetzen. Erst nach dieser Festsetzung ist in einem weiteren Schritt zu prüfen, ob der im Einzelfall berechnete JAV in erheblichem Maße unbillig ist (Orientierungssätze des Bearbeiters).

Schlagworte

RENTE ERZIEHUNGSURLAUB UNFALLVERSICHERUNG FAMILIE KRANKENSCHWESTER TÄTIGKEIT ZEIT HÖHE BERUFSAUSBILDUNG KRANKENPFLEGE ES HÄRTE LEISTUNG EHE MÜTTER RECHTSPRECHUNG