CareLit Fachartikel
Übergang von Ansprüchen eines ALC-II-Leistungsberechtigten gegen Arbeitgeber auf ARGE; Anspruchsübergang erfolgt auch bei an nicht getrennt Lebenden Ehegatten erbrachten Leistunge…
ZFSH/SGB, Starnberg · 2012 · Heft 7 · S. 395 bis 397
Dokument
136245
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
GrundsicherungsLeistungen nach dem SGB II an den nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartner des Hilfebedürftigen sowie an dessen unverheiratete Kinder, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gelten gemäß §34a SGB II a.F., §34b SGB II als Aufwendungen für den Hilfebedürftigen selbst und führen zu einem erweiterten Übergang seines Vergütungsanspruchs nach §115 SGB X.
Schlagworte
ZEIT
VERGÜTUNG
ARBEITGEBER
ARBEITNEHMER
MECKLENBURG-VORPOMMERN
RECHTSPRECHUNG
EHELEUTE
HÖHE
KAUSALITÄT
PERSONEN
TRAGEN
HEIZUNG
EINKOMMEN
ELTERN
LEISTUNG
ZFSH/SGB