CareLit Fachartikel

Übergang von Ansprüchen eines ALC-II-Leistungsberechtigten gegen Arbeitgeber auf ARGE; Anspruchsübergang erfolgt auch bei an nicht getrennt Lebenden Ehegatten erbrachten Leistunge…

ZFSH/SGB, Starnberg · 2012 · Heft 7 · S. 395 bis 397

Dokument
136245
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ZFSH/SGB, Starnberg
Autor:innen
Ausgabe
Heft 7 / 2012
Jahrgang 51
Seiten
395 bis 397
Erschienen: 2012-07-01 00:00:00
ISSN
1434-5668
DOI

Zusammenfassung

GrundsicherungsLeistungen nach dem SGB II an den nicht getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartner des Hilfebedürftigen sowie an dessen unverheiratete Kinder, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, gelten gemäß §34a SGB II a.F., §34b SGB II als Aufwendungen für den Hilfebedürftigen selbst und führen zu einem erweiterten Übergang seines Vergütungsanspruchs nach §115 SGB X.

Schlagworte

ZEIT VERGÜTUNG ARBEITGEBER ARBEITNEHMER MECKLENBURG-VORPOMMERN RECHTSPRECHUNG EHELEUTE HÖHE KAUSALITÄT PERSONEN TRAGEN HEIZUNG EINKOMMEN ELTERN LEISTUNG ZFSH/SGB