Kein Anspruch auf Unterhaltsvorschussleistungen bei anonymer künstlicher Befruchtung
ZFSH/SGB, Starnberg · 2012 · Heft 7 · S. 409 bis 415
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Klägerin wurde mittels künstlicher Befruchtung gezeugt. Hierbei wurde der Mutter der Klägerin unter Mitwirkung eines Arztes bei insgesamt drei Behandlungen Sperma injiziert, dessen Herkunft bis heute unklar ist. Im Zeitpunkt der Zeugung und der Geburt der Klägerin war deren Mutter noch mit Herrn N. A. partnerschaftlich verbunden. Vor der Vornahme der ersten Behandlung hatte Herr A. im Juli 2007 schriftlich erklärt, für alle Folgen einer eventuell eintretenden Schwangerschaft aufzukommen. Nachdem er sich jedoch sodann weigerte, die Vaterschaft anzuerkennen, erfolgte im Rahmen eines vor dem Amtsgericht Albstad…