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Dolmetscherkosten für Psychotherapie; Pflicht des Sozialhilfeträgers zur Kostenübernahme; Hilfe in sonstigen Lebenslagen; Ermessensreduzierung auf null; kein Anspruch auf Hilfe be…

ZFSH/SGB, Starnberg · 2012 · Heft 7 · S. 417 bis 419

Dokument
136249
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
ZFSH/SGB, Starnberg
Autor:innen
Ausgabe
Heft 7 / 2012
Jahrgang 51
Seiten
417 bis 419
Erschienen: 2012-07-01 00:00:00
ISSN
1434-5668
DOI

Zusammenfassung

Die Klägerin ist bosnische Staatsangehörige und lebt seit 1993 in Deutschland. Sie steht im laufenden Bezug von Leistungen nach dem SGB II. Vor dem Hintergrund von Kriegsund Fluchterlebnissen in Bosnien ist bei der Klägerin u. a. eine posttraumatische Belastungsstörung mit Schlafstörungen, Kopfschmerzen und Angstzuständen diagnostiziert (vgl. amtsärztliche Stellungnahme des Herrn Dr. I. vom 26. 4. 2002, ärztliche Bescheinigung des Herrn Dr. J. vom 29. 9. 2009). Die Klägerin befand sich bereits in den Jahren 2002 bis 2008 zeitweise aufgrund der genannten Erkrankung in psychotherapeutischer Behandlung bei Frau Dr.…

Schlagworte

THERAPIE KOSTEN KRANKENKASSE URTEIL PSYCHOTHERAPIE ENTSCHEIDUNG KRANKHEIT DEUTSCHLAND BESCHEINIGUNG HÖHE SPRACHE SCHREIBEN LEBEN FLÜCHTLINGE RECHTSPRECHUNG WAHRNEHMUNG