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Mertens, A.; · Gesundheit + Gesellschaft, Remagen · 2012 · Heft 7 · S. 40 bis 41

Dokument
136261
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Gesundheit + Gesellschaft, Remagen
Autor:innen
Mertens, A.;
Ausgabe
Heft 7 / 2012
Jahrgang 15
Seiten
40 bis 41
Erschienen: 2012-07-01 00:00:00
ISSN
1436-1728
DOI

Zusammenfassung

In dem Fall, den das Bundessozialgericht (BSG) zu entscheiden hatte, ging es um einen 1961 geborenen und gesetzlich krankenversicherten Mann, der Multiple Sklerose hat und infolge der fortschreitenden Erkrankung an einer erektilen Dysfunktion leidet. Um diese Störung zu behandeln, kaufte er sich auf eigene Kosten das Arzneimittel Cialis, das den Wirk-stoffTadalafil enthält. Er beantragte bei seiner Krankenkasse, ihm die Kosten für die Jahre 2005 und 2006 in Höhe von 1.495,65 Euro zu erstatten und künftig mit dem Medikament versorgt zu werden. Die Kasse lehnte den Antrag ab. Cialis gehöre nicht zu den von der ges…

Schlagworte

RECHT ARZNEIMITTEL BEHINDERTER BEHINDERUNG DISKRIMINIERUNG GESUNDHEIT MENSCHEN MEDIZIN BERLIN INTERNET SKLEROSE HÖHE LEBENSQUALITÄT GESUNDHEITSVERSORGUNG REHABILITATION RECHTSPRECHUNG