Kein Anspruch auf Potenzmittel
Mertens, A.; · Gesundheit + Gesellschaft, Remagen · 2012 · Heft 7 · S. 40 bis 41
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In dem Fall, den das Bundessozialgericht (BSG) zu entscheiden hatte, ging es um einen 1961 geborenen und gesetzlich krankenversicherten Mann, der Multiple Sklerose hat und infolge der fortschreitenden Erkrankung an einer erektilen Dysfunktion leidet. Um diese Störung zu behandeln, kaufte er sich auf eigene Kosten das Arzneimittel Cialis, das den Wirk-stoffTadalafil enthält. Er beantragte bei seiner Krankenkasse, ihm die Kosten für die Jahre 2005 und 2006 in Höhe von 1.495,65 Euro zu erstatten und künftig mit dem Medikament versorgt zu werden. Die Kasse lehnte den Antrag ab. Cialis gehöre nicht zu den von der ges…