CareLit Fachartikel
Bessere Begutachtung und Beratung
GP Gesundheitspolitische Informationen, Berlin · 2012 · Heft 8 · S. 9
Dokument
136336
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Wer Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen will, muss einen Antrag auf Anerkennung der Pflegebedürftigkeit an die Pflegekasse richten. Diese beauftragt den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder andere unabhängige Cutachter damit, den Antragsteller zu Hause zu besuchen und zu überprüfen, ob Pflegebedürftigkeit vorliegt. Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen benötigen eine schnelle Entscheidung.
Schlagworte
MDK
PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT
KRANKENKASSE
ENTSCHEIDUNG
ANERKENNUNG
BERATUNG
MENSCHEN
FAMILIE
WOHNUNG
SPRACHE
REHABILITATION
GP Gesundheitspolitische Informationen
Berlin