CareLit Fachartikel

Bessere Begutachtung und Beratung

GP Gesundheitspolitische Informationen, Berlin · 2012 · Heft 8 · S. 9

Dokument
136336
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
GP Gesundheitspolitische Informationen, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2012
Jahrgang 2
Seiten
9
Erschienen: 2012-08-01 00:00:00
ISSN
keine ISSN
DOI

Zusammenfassung

Wer Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen will, muss einen Antrag auf Anerkennung der Pflegebedürftigkeit an die Pflegekasse richten. Diese beauftragt den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder andere unabhängige Cutachter damit, den Antragsteller zu Hause zu besuchen und zu überprüfen, ob Pflegebedürftigkeit vorliegt. Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen benötigen eine schnelle Entscheidung.

Schlagworte

MDK PFLEGEBEDÜRFTIGKEIT KRANKENKASSE ENTSCHEIDUNG ANERKENNUNG BERATUNG MENSCHEN FAMILIE WOHNUNG SPRACHE REHABILITATION GP Gesundheitspolitische Informationen Berlin