CareLit Fachartikel

Marke MILRAM ist verwechselbar mit RAM

Lebensmittel und Recht, Frankfurt · 2012 · Heft 8 · S. 158 bis 166

Dokument
136339
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Lebensmittel und Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2012
Jahrgang 16
Seiten
158 bis 166
Erschienen: 2012-08-15 00:00:00
ISSN
1434-2626
DOI

Zusammenfassung

Nach Art. 8 Abs. 1 Buchst, b der Verordnung Nr. 207/ 2009 ist die angemeldete Marke auf Widerspruch des Inhabers einer älteren Marke von der Eintragung ausgeschlossen, wenn wegen ihrer Identität oder Ähnlichkeit mit der älteren Marke und der Identität oder Ähnlichkeit der durch die beiden Marken erfassten Waren oder Dienstleistungen für das Publikum die Gefahr von Verwechslungen in dem Gebiet besteht, in dem die ältere Marke Schutz genießt. Dabei schließt die Gefahr von Verwechslungen die Gefahr ein, dass die Marke mit der älteren Marke gedanklich in Verbindung gebracht wird.

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG RECHTSPRECHUNG IDENTITÄT VERGLEICH BEURTEILUNG NAHRUNGSMITTEL KLASSIFIKATION MILCH MILCHPRODUKTE BUTTERMILCH KEFIR KÄSE FARBE FLEISCH GEFLÜGEL GEMÜSE