CareLit Fachartikel
Heime können Kosten voll ansetzen
Marberg, A.; · Care konkret, Hannover · 2012 · Heft 7 · S. 1 bis 2
Dokument
136439
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Urteile des Bundessozialge-richts zur Investitionskostenberechnung müssen zugunsten der Pflegeeinrichtungen ausgelegt werden. Bis Jahresende gilt: Kann der Träger höhere Investitionsaufwendungen nachweisen als die Pauschalen der Berechnungsverordnung maximal vorsehen, müssen die nachgewiesenen betriebsnotwendigen Kosten berücksichtigt werden. Das entschied das Sozialgericht Gotha in Thüringen.
Schlagworte
KOSTEN
ENTSCHEIDUNG
THÜRINGEN
URTEIL
EINRICHTUNG
BUNDESLÄNDER
RECHTSPRECHUNG
LESEN
PRAXIS
RISIKO
HÖHE
Care konkret
Hannover