CareLit Fachartikel
Erholungsurlaub ist an das laufende Kalenderjahr gebunden
Aghamiri, B.; · Altenheim, Hannover · 2012 · Heft 8 · S. 32 bis 33
Dokument
136455
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Urlaubsanspruch Das Bundesarbeitsgericht hat seine Rechtsprechung zur Urlaubsabgeltung geändert und an die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshof angepasst. Urlaub muss weiterhin im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Diese Befristung gilt jedoch nicht mehr für den Anspruch auf finanzielle Abgeltung des Urlaubs.
Schlagworte
ARBEITNEHMER
URLAUB
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HÖHE
BERLIN
BAHRAIN
Altenheim
Hannover