CareLit Fachartikel

Erholungsurlaub ist an das laufende Kalenderjahr gebunden

Aghamiri, B.; · Altenheim, Hannover · 2012 · Heft 8 · S. 32 bis 33

Dokument
136455
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Aghamiri, B.;
Ausgabe
Heft 8 / 2012
Jahrgang 51
Seiten
32 bis 33
Erschienen: 2012-08-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Urlaubsanspruch Das Bundesarbeitsgericht hat seine Rechtsprechung zur Urlaubsabgeltung geändert und an die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshof angepasst. Urlaub muss weiterhin im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Diese Befristung gilt jedoch nicht mehr für den Anspruch auf finanzielle Abgeltung des Urlaubs.

Schlagworte

ARBEITNEHMER URLAUB EINRICHTUNG MITARBEITER RECHTSPRECHUNG ARBEITSFÄHIGKEIT ZEIT NATUR ARBEITSVERHÄLTNIS HÖHE BERLIN BAHRAIN Altenheim Hannover