CareLit Fachartikel
Erholungsurlaub ist an das laufende Kalenderjahr gebunden
Aghamiri, B.; · Altenheim, Hannover · 2012 · Heft 8 · S. 32 bis 33
Dokument
136455
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Urlaubsanspruch Das Bundesarbeitsgericht hat seine Rechtsprechung zur Urlaubsabgeltung geändert und an die Entscheidungen des Europäischen Gerichtshof angepasst. Urlaub muss weiterhin im laufenden Kalenderjahr gewährt und genommen werden. Diese Befristung gilt jedoch nicht mehr für den Anspruch auf finanzielle Abgeltung des Urlaubs.
Schlagworte
ARBEITNEHMER
URLAUB
EINRICHTUNG
MITARBEITER
RECHTSPRECHUNG
ARBEITSFÄHIGKEIT
Kalenderjahr
Urlaubsanspruch
Bundesarbeitsgericht
Seine
Urlaubsabgeltung
Geändert
Entscheidungen
Europäischen
Gerichtshof
Angepasst