20 Jahre Betreuungsbehörden
Kania, M.; Ackermann, B.; · BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2012 · Heft 8 · S. 144 bis 147
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Am 12.09.1990 wurde nach einer Vorbereitungszeit von mehreren Jahren das Gesetz zur Reform des Rechtes der Vormundschaß und Pflegschaft für Volljährige (Betreuungsgesetz-BtG) verkündet. Es trat am 01.01.1992 in Kraft. Überwiegend war es aus einer Initiative der Psychiatrie-Enquete entstanden. Nach fast hundert Jahren des Entmündigungsrechtes sollten endlich die Anforderungen des GG auch für den Personenkreis der psychisch Kranken und geistig Behinderten umgesetzt werden. Das Gesetz trat am 01.01.1992 in Kraft und wurde als Jahrhundertreform gelobt. Die behördlichen Aufgaben im Bereich der Vormundschaften und Pfl…