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Die Justizvollzugsanstalt (JVA) als Heim i. S. d. § 5 Abs. 3 VBVG? - zugleich Besprechung der Entscheidung des BGH v. 14. 12. 2011 - XII ZB 521/10 - (BtPrax 2012, 65)

Amedick, J.; · BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2012 · Heft 8 · S. 147 bis 149

Dokument
136509
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis
Autor:innen
Amedick, J.;
Ausgabe
Heft 8 / 2012
Jahrgang 21
Seiten
147 bis 149
Erschienen: 2012-08-10 00:00:00
ISSN
0942-2390
DOI

Zusammenfassung

Der BGH kommt dabei im Rahmen einer sehr ausführlichen Begründung zu der nachvollziehbaren und nicht weiter überraschenden Beurteilung, der Betroffene habe während des Vollzugs seinen gewöhnlichen Aufenthalt in der JVA. Dem stehe nicht entgegen, dass der Betroffene seine bis zur Inhaftierung genutzte Wohnung auch während der Haft nicht aufgegeben und dort auch seine Hafturlaube verbracht habe.

Schlagworte

BUNDESGERICHTSHOF BETREUUNG EINRICHTUNG GESETZ RECHTSPRECHUNG ELTERN BEURTEILUNG WOHNUNG PFLEGEHEIME KRANKENHÄUSER PATIENTEN HÖHE ES PRAXIS LEISTUNG LEBEN