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Die Justizvollzugsanstalt (JVA) als Heim i. S. d. § 5 Abs. 3 VBVG? - zugleich Besprechung der Entscheidung des BGH v. 14. 12. 2011 - XII ZB 521/10 - (BtPrax 2012, 65)
Amedick, J.; · BtPrax, Betreuungsrechtliche Praxis · 2012 · Heft 8 · S. 147 bis 149
Dokument
136509
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der BGH kommt dabei im Rahmen einer sehr ausführlichen Begründung zu der nachvollziehbaren und nicht weiter überraschenden Beurteilung, der Betroffene habe während des Vollzugs seinen gewöhnlichen Aufenthalt in der JVA. Dem stehe nicht entgegen, dass der Betroffene seine bis zur Inhaftierung genutzte Wohnung auch während der Haft nicht aufgegeben und dort auch seine Hafturlaube verbracht habe.
Schlagworte
BUNDESGERICHTSHOF
BETREUUNG
EINRICHTUNG
GESETZ
RECHTSPRECHUNG
ELTERN
BEURTEILUNG
WOHNUNG
PFLEGEHEIME
KRANKENHÄUSER
PATIENTEN
HÖHE
ES
PRAXIS
LEISTUNG
LEBEN