CareLit Fachartikel

Keine Anerkennung einer Hepatitis-B-Erkrankung als BK 3101 bei einer Tätigkeit als Pflegehelferin in einem Altenpflegeheim

Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt · 2012 · Heft 7 · S. 51 bis 63

Dokument
136512
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Patienten- & PflegeRecht mit Qualitätsmanagement, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 7 / 2012
Jahrgang 20
Seiten
51 bis 63
Erschienen: 2012-07-01 00:00:00
ISSN
1869-1676
DOI

Zusammenfassung

Die am 1965 geborene Klägerin war von 1988 an bei verschiedenen Arbeitgebern als Erzieherin beschäftigt, u.a. im Kinderhaus der Drogenhilfe T. in H. vom 1. 8. 1995 bis 31. 10. 1998. Vom 1. 4. 2005 bis 30. 9. 2005 war sie in Teilzeit (20h/Woche) als Pflegehelferin im Pflegestift I. gGmbH beschäftigt. Eine Impfung gegen Hepatitis erfolgte vor Antritt dieser Tätigkeit nicht. Am Abend des 31. 7. 2005 wurde sie im Pflegestift von einer demenzkranken Bewohnerin (B) am rechten Arm gekratzt. Die Wunde entzündete sich später und der rechte Arm schwoll bis zum Schulterbereich an.

Schlagworte

TÄTIGKEIT HEPATITIS INFEKTION BLUT BERUFSKRANKHEIT HEPATITIS B ARM LEBER GALLE BLUTTRANSFUSION BETTEN PATIENTEN ES INSULIN SPEICHEL URIN