Änderung der Tagesordnung einer Personalratssitzung
Die Personalvertretung, Berlin · 2012 · Heft 9 · S. 339 bis 342
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Sitzungen des aus 17 Mitgliedern bestehenden Beteiligten zu 1. finden regelmäßig dienstags ab 13.00 Uhr statt. Mit der Beteiligten zu 2. besteht die Vereinbarung, dass bis Donnerstag der Vorwoche um 12.00 Uhr Vorlagen zur Behandlung in der jeweils folgenden Personalratssitzung eingereicht werden können. Der Vorsitzende des Beteiligten zu 1. stellt jeweils donnerstags gegen 15.00 Uhr die Tagesordnung für die Personalratssitzung der nächsten Woche auf und sodann unverzüglich in das Intranet zur Unterrichtung der übrigen Personalratsmitglieder ein. Diese werden jeweils mit der Einladung darauf hingewiesen, bere…