Freistellung von Personalratsmitgliedern
Die Personalvertretung, Berlin · 2012 · Heft 9 · S. 344 bis 346
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Sie trägt vor, dass alle freigestellten Mitglieder des Beteiligten zu 1. der Gewerkschaft „v angehören. Die „v-Mehrheit des Beteiligten zu 1. habe die Freistellungen nach Gewerkschaftszugehörigkeit vergeben, was unzulässig sei. Die Mitwirkung anderer Gewerkschaften sei bewusst verhindert oder dies zumindest billigend in Kauf genommen worden. Eine Diskussion über die beantragte Freistellung für Mitglieder der Liste „NA sei von der Vorsitzenden des Beteiligten zu 1. unterbunden worden. Eine Verteilung der Freistellungen auf alle im Gremium vertretenen Listen sei nicht nur im BPersVG vorgesehen, sondern entspreche…