Rechtsprechung mit Anmerkungen
Kranken- und Pflegeversicherung, Berlin · 2012 · Heft 8 · S. 159 bis 167
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Mit Einspruchsentscheidung [...] änderte der Beklagte den angefochtenen Feststellungsbescheid wegen eines dieses Verfahren nicht berührenden Punktes und wies ihn im Übrigen zurück. Die Rückstellung für Regressrisiken sei zu Recht aufgelöst worden. Für die Bildung einer Rückstellung für Ungewisse Verbindlichkeiten müsse es wahrscheinlich sein, dass die Verbindlichkeit bestehe oder entstehe und der Steuerpflichtige daraus in Anspruch genommen werde. Darüber hinaus müsse die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme zum Bilanzstichtag gegeben sein (Hinweis auf BFH-Urteil vom 19. Oktober 2005 XI R 64/04, BFHE 211, 475,…