Aktuelle Entscheidungen
Kranken- und Pflegeversicherung, Berlin · 2012 · Heft 8 · S. 168 bis 181
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Betriebskrankenkasse securvita (BKK) hatte die Heileurythmie seit 1997 als Satzungsleistung in ihren Leistungskatalog aufgenommen. Soweit Leistungen nicht der Eigenverantwortung der Versicherten zugerechnet werden müssen, gehörten nach § 13 Abs. 2 ihrer Satzung vom 19./20. November 1996 zu den gesetzlich vorgesehenen Leistungen (...): „2. Leistungen der anerkannten besonderen Therapieeinrichtungen (Homöopathie, Anthroposophische Medizin, Phytotherapie, Naturheilkunde). Eine auf Unterlassen dieser Kostentragung gerichtete Verpflichtungsanordnung der Aufsichtsbehörde erklärte das Bundessozialgericht (BSG) mit…