Burnout-Prophylaxe Nr. 1
Dorner, C.; · kma Pflege, Wegscheid · 2012 · Heft 9 · S. 22 bis 28
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Was im Paragraf 4 des Arbeitszeitgesetzes festgeschrieben ist, klingt für manche Pflegekraft paradiesisch. „Pausen sind keine Arbeitszeit. Die Pausenzeit muss im Voraus, spätestens am Beginn der täglichen Arbeitszeit feststehen. Während der Pause muss der Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz und auch das Betriebsgelände verlassen dürfen. In die Pause darf keine Bereitschaft angeordnet werden. Dass die Praxis oft anders aussieht, merken Pflegekräfte wie Florian Müller entweder an der Kündigung - oder im Alltag. Die Mitarbeiterin verschiebt die Pause, beißt im Schwesternzimmer zwischendurch schnell von einem Brot ab,…