Direktionsrecht-Pflegedienstleiter/-innen des Universitätsklinikums des Saarlandes behalten ihre Kompetenzen
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2012 · Heft 8 · S. 498 bis 518
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Kläger hat gegen die Beklagte einen Anspruch darauf, mit den Kompetenzen, insbesondere der Aufsichtsfunktion, und dem Aufgabenbereich einer Pflegedienstleitung entsprechend den Vorgaben der Protokollerklärung Nr. 20 der Vergütungsordnung für Angestellte im Pflegedienst (Anlage 1 b zum BAT) -Abschnitt A - sowie unter Berücksichtigung von § 13 der Satzung des Universitätsklinikums S. vom 24. 06. 2004 beschäftigt zu werden. Denn das auf den Arbeitsvertrags sowie auf § 106 GewO basierende Weisungs-/ Direktionsrecht des Dienstgebers gibt der Beklagten nicht das Recht, durch Schaffung einer über den Pflegedienstle…