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Zustimmungsersetzung zur fristlosen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds BetrVG § 103 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1; KSchG § 15 Abs. 1; BGB § 626 Abs. 1 und Abs. 2
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2012 · Heft 8 · S. 519 bis 525
Dokument
136647
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Arbeitsgericht hatte somit die Rechtsfrage zu entscheiden, ob die verweigerte Zustimmung des Betriebsrats zur fristlosen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds durch eine gerichtliche Entscheidung gemäß § 103 Abs. 2 Satz 1 BetrVG zu ersetzten ist. Dies wiederum setzt die Prüfung der Rechtsfrage voraus, ob die beabsichtigte außerordentliche Kündigung unter Berücksichtigung aller Umstände gerechtfertigt ist, mithin Tatsachen vorliegen, die den Arbeitgeber zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigen (§ 15 Abs. 1 Satz 1 KSchG).
Schlagworte
KÜNDIGUNG
ARBEITGEBER
PERSONALRAT
TRINKEN
HEIMBEWOHNER
ENTSCHEIDUNG
HAUT
ES
DOKUMENTATION
RECHTSPRECHUNG
COMPUTER
DOWN-SYNDROM
ZEIT
GLAS
WASSER
SCHREIBEN