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Zustimmungsersetzung zur fristlosen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds BetrVG § 103 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1; KSchG § 15 Abs. 1; BGB § 626 Abs. 1 und Abs. 2

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2012 · Heft 8 · S. 519 bis 525

Dokument
136647
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 8 / 2012
Jahrgang 16
Seiten
519 bis 525
Erschienen: 2012-08-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Das Arbeitsgericht hatte somit die Rechtsfrage zu entscheiden, ob die verweigerte Zustimmung des Betriebsrats zur fristlosen Kündigung eines Betriebsratsmitglieds durch eine gerichtliche Entscheidung gemäß § 103 Abs. 2 Satz 1 BetrVG zu ersetzten ist. Dies wiederum setzt die Prüfung der Rechtsfrage voraus, ob die beabsichtigte außerordentliche Kündigung unter Berücksichtigung aller Umstände gerechtfertigt ist, mithin Tatsachen vorliegen, die den Arbeitgeber zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigen (§ 15 Abs. 1 Satz 1 KSchG).

Schlagworte

KÜNDIGUNG ARBEITGEBER PERSONALRAT TRINKEN HEIMBEWOHNER ENTSCHEIDUNG HAUT ES DOKUMENTATION RECHTSPRECHUNG COMPUTER DOWN-SYNDROM ZEIT GLAS WASSER SCHREIBEN