CareLit Fachartikel
Betreute Wohngemeinschaft: Wie kann man das bezahlen?
demenz, Hannover · 2012 · Heft 8 · S. 13 bis 15
Dokument
136676
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Jedes WG-Mitglied hat einen eigenen Mietvertrag und stattet seinen Privatraum selbstständig aus. Zu den Kosten für das Privatzimmer kommen anteilig solche für die Gemeinschaftsflächen, Wohnküche, Flur und so weiter. Weitere Mietnebenkosten können beispielsweise für einen Reparaturund Anschaffungsfonds oder Hausratversicherungen entstehen. Für einzelne individuelle Maßnahmen der Wohnraumanpassung können Mieter in einer Wohngemeinschaft Mittel aus der Pflegeversicherung nach Sozialgesetzbuch 11 (SGB XI) beantragen.
Schlagworte
PFLEGEPERSONAL
KOSTEN
KRANKENKASSE
SOZIALGESETZBUCH
WOHNGEMEINSCHAFT
SOZIALHILFE
LEBEN
PERSONEN
MENSCHEN
DEMENZ
ES
HÖHE
WOHNGEMEINSCHAFTEN
LEISTUNG
KRANKENPFLEGE
STÄDTE