Aufwandspauschale nach § 275 Absatz 1 c Satz 3 SGB V auch bei erfolgloser Prüfung von Zwischenrechnungen
Schliephorst, I.; · Das Krankenhaus, Berlin · 2012 · Heft 9 · S. 916 bis 919
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Pflicht zur Zahlung der Aufwandspauschale nach J 275 Absatz 1 c Satz 3 SGB V bei erfolglosen MDK-Prüfungen besteht unabhängig davon, ob die Prüfung auf der Grundlage einer Zwischenoder einer Schlussrechnung durchgeführt wird. Entscheidend ist vielmehr, dass sie mit dem Ziel einer Minderung des Rechnungsbetrages erfolgt. Davon ist regelmäßig dann auszugehen, wenn der dem MDK erteilte Prüfauftrag eine Herabsetzung der geforderten Krankenhausvergütung zur Folge haben kann, was unwiderlegbar vermutet wird, wenn der Krankenkasse im Zeitpunkt der Beauftragung des MDK eine ordnungsgemäß erstellte und bezifferte Kra…