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Beschneidung von Kindern im StreitDas Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit muss uneingeschränkt maßgeblich sein!

Schell, W.; · Kinderkrankenschwester, Lübeck · 2012 · Heft 9 · S. 378 bis 380

Dokument
136802
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Kinderkrankenschwester, Lübeck
Autor:innen
Schell, W.;
Ausgabe
Heft 9 / 2012
Jahrgang 31
Seiten
378 bis 380
Erschienen: 2012-09-01 00:00:00
ISSN
0723-2276
DOI

Zusammenfassung

Nach dem Urteil des Landgerichts Köln vom 07.05.2012 - 151 Ns 169/11 -macht sich ein Arzt, der die Beschneidung eines vierjährigen Jungen vornimmt, wegen Körperverletzung strafbar, wenn die Beschneidung nicht aus medizinischen, sondern aus religiösen (rituellen) Gründen erfolgt. Dies gilt sogar dann, wenn die Eltern in die Beschneidung einwilligen und diese entsprechend den Regeln ärztlicher Heilkunst durchgeführt wird. Diese rechtliche Beurteilung hat in der Öffentlichkeit lebhafte Diskussionen ausgelöst und sogar den Deutschen Bundestag veranlasst in einer Resolution die Legalisierung ritueller Beschneidungen…

Schlagworte

ELTERN RECHT EINWILLIGUNG URTEIL VERLETZUNG KIND BEURTEILUNG BUNDESREGIERUNG PRAXIS GESUNDHEIT FAMILIE BEHANDLUNGSFEHLER STRAFRECHT BERLIN LITERATUR ISLAM