Beschneidung von Kindern im StreitDas Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit muss uneingeschränkt maßgeblich sein!
Schell, W.; · Kinderkrankenschwester, Lübeck · 2012 · Heft 9 · S. 378 bis 380
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach dem Urteil des Landgerichts Köln vom 07.05.2012 - 151 Ns 169/11 -macht sich ein Arzt, der die Beschneidung eines vierjährigen Jungen vornimmt, wegen Körperverletzung strafbar, wenn die Beschneidung nicht aus medizinischen, sondern aus religiösen (rituellen) Gründen erfolgt. Dies gilt sogar dann, wenn die Eltern in die Beschneidung einwilligen und diese entsprechend den Regeln ärztlicher Heilkunst durchgeführt wird. Diese rechtliche Beurteilung hat in der Öffentlichkeit lebhafte Diskussionen ausgelöst und sogar den Deutschen Bundestag veranlasst in einer Resolution die Legalisierung ritueller Beschneidungen…