CareLit Fachartikel

Schadensersatz wegen einer paravenös gelaufenen Medikamentenlösung

Rechtsdepesche, Köln · 2012 · Heft 9 · S. 241 bis 242

Dokument
136812
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Rechtsdepesche, Köln
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 2012
Jahrgang 9
Seiten
241 bis 242
Erschienen: 2012-09-01 00:00:00
ISSN
1612-7137
DOI

Zusammenfassung

Für eine entstellende Narbe im oberen Gesichtsbereich, die infolge eines lebensrettenden Eingriffs entstanden ist und die keine weiteren, konkreten Gesundheitsbeeinträchtigungen nach sich gezogen hat, stellt ein Schmerzensgeldbetrag von 10000,- Euro einen anqemessenen Ausqleich dar.

Schlagworte

SCHMERZENSGELD THERAPIE URTEIL ENTSCHEIDUNG HAFTPFLICHT INFUSION SCHADENSERSATZ NARBE SCHWANGERSCHAFT STIRN AZIDOSE NEKROSE ALOPEZIE NATUR ES HÖHE