CareLit Fachartikel
Schadensersatz wegen einer paravenös gelaufenen Medikamentenlösung
Rechtsdepesche, Köln · 2012 · Heft 9 · S. 241 bis 242
Dokument
136812
CareLit-ID
Jahr
2012
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Für eine entstellende Narbe im oberen Gesichtsbereich, die infolge eines lebensrettenden Eingriffs entstanden ist und die keine weiteren, konkreten Gesundheitsbeeinträchtigungen nach sich gezogen hat, stellt ein Schmerzensgeldbetrag von 10000,- Euro einen anqemessenen Ausqleich dar.
Schlagworte
SCHMERZENSGELD
THERAPIE
URTEIL
ENTSCHEIDUNG
HAFTPFLICHT
INFUSION
SCHADENSERSATZ
NARBE
SCHWANGERSCHAFT
STIRN
AZIDOSE
NEKROSE
ALOPEZIE
NATUR
ES
HÖHE