Die Rechtslage im Zweifelsfall vor Gericht klären lassen
GAMM, S.; · Pflegezeitschrift · 2012 · Heft 9 · S. 562 bis 564
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Niemand ist unfehlbar: Überall wo Menschen tätig sind, besteht auch potenziell ein Fehlerrisiko. Dort, wo es um die Gesundheit von Menschen geht, können Fehler jedoch besonders fatale Auswirkungen haben. Viele Pflegende fürchten sich daher davor, Patienten durch einen Fehler ungewollt Schaden zuzufügen und so im schlimmsten Fall ein Menschenleben zu gefährden. Aber was passiert, wenn dieses Albtraumszenario tatsächlich eingetreten ist? Wie hat die Pflegekraft sich zu verhalten? Was ist zuerst zu tun? Wie kann sie sich auf die sichere Seite bringen? Wer haftet? All diese Fragen beantwortet Pflegezeitschrift-Juris…